Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst
Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst (WRD) haben aufbauend auf das DRSA Silber erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie können damit in Teilbereichen des Wasserrettungsdienst (WRD) der Wasserwacht eingesetzt werden. Eine Weiterqualifizierung zum Wasserretter ist anzustreben. An einem Lehrgang sollen höchstens 16 Personen teilnehmen.
Träger der Ausbildung sind Wasserwacht – Ortsgruppen oder Kreis – Wasserwachten.
Die Ausbildung wird in Hallen-, oder Freibädern oder im Freigewässer durchgeführt.
Teilnahmevoraussetzungen
- Mindestalter 15 Jahre
- DRSA Silber
- DRK – Schnorchelabzeichen
- bestandener Eingangstest
- sichere Beherrschung gängiger seemännischer Knoten
Lehrgangsinhalte und Lehrgangsdauer
Ein vollständiger Lehrgang umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) zuzüglich der Zeit für die Prüfung. Mindestens 4 Unterrichtseinheiten (UE) entfallen auf die Grundschulung Reanimation mit Automatisiertem Externen Defibrillator (AED). Die Gewichtung von Theorie und Praxis muss ausgewogen und anwendungsorientiert sein. Vollständige Fall – Simulationen sind wesentlicher Bestandteil des Lehrgangs. Mindestens 50 % der Ausbildung (gemessen an der Gesamtstundenzahl) müssen als Praxis – Training gestaltet sein.
Folgende Inhalte werden behandelt:
- Einsatzgrundlagen, Sicherheitsaspekte und Dokumentation
- Team – Arbeit, Teamführung und Einsatztaktik
- Grundschulung Reanimation mit Notfallausrüstung (Erwachsene, Kind, Säugling) in Zwei- und Mehrhelfer-Methode
- Grundschulung Reanimation mit AED mit anschließender Zertifizierung
- Training mit regional verwendeten Rettungsgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie zum Beispiel Rettungsboje, Gurtretter, Rettungswurfsack, Rettungsbrett, Spineboard, Sicherungsweste, Neoprenanzug, Tauchergrundausrüstung
- Rettung, Suche und Erstversorgung beim Ertrinkungsunfall
- Grundsätze der erweiterten Ersten Hilfe
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten von Basis-Notfallnachsorge (BNN) und PSNV (Psychosoziale Notfallnachsorge)